Verordnungsweg

Zunächst muss Ihr Haus- oder Facharzt (bspw. der Neurologe oder HNO-Arzt) den Behandlungsbedarf prüfen und eine entsprechende Verordnung ausstellen. Bei ambulanter  Therapie im Hausbesuch ist es hierbei besonders wichtig, dass Ihnen die Therapie explizit als Hausbesuch verordnet wird. Wir behandeln Kinder und Erwachsene aller gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, da die Verordnung nur 14 Tage bis zum Behandlungsbeginn gültig ist.
Melden Sie sich gerne via Telefon oder über unser Kontaktformular – wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihre Anfrage.

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